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ÖR1A Brachemischung Öko (10 kg)

Produktinformationen "ÖR1A Brachemischung Öko (10 kg)"

Für die Ökoregelung 1a werden nichtproduktive Flächen auf förderfähigem Ackerland bereitgestellt. Voraussetzung zum Erhalt der Zahlung für ÖR1a ist die Einhaltung der Vorgaben der Konditionalität zu GLÖZ8. Förderfähig bei der ÖR1a sind für die in Bayern gelegenen Flächen die Nutzungscodes (NC) 590, 591 oder 918. Eine ÖR1a-Fläche ist vom Antragsteller im Flächennutzungsnachweis (FNN) als Nutzungsschlag zu digitalisieren und entsprechend zu kennzeichnen. Begünstigungsfähig sind höchstens 6 % des förderfähigen Ackerlandes des Betriebs. Bei Betrieben über 10 ha Ackerland sind bis zu 1 ha nichtproduktives Ackerland begünstigungsfähig, selbst wenn dies mehr als 6 % des förderfähigen Ackerlandes ausmacht. Jede nichtproduktive Fläche muss mindestens 0,1 ha groß sein.

  • nicht produktiven Flächen auf Ackerland
  • Aussaatmenge ca. 20 kg/ha
  • 100 % Kleemischung, ohne Gräser
  • Überjährig
  • Die Aussaat muss bis zum 15. Mai erfolgen
  • Für Ökoregelung 1A werden nichtproduktive Flächen auf förderfähigem Ackerland bereitgestellt
  • Begünstigungsfähig sind höchstens 6 % des förderfähigen Ackerlandes des Betriebs